Das Warten hat endlich ein Ende! Nach über zwei Monaten kann ab dieser Woche wieder in unserer Halle trainiert werden! 🙂

Dafür müssen trotz der Lockerungen der Corona-Einschränkungen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Um diese bestmöglich umzusetzen, haben wir gemeinsam mit der Stadt Grevenbroich ein Hygienekonzept ausgearbeitet und uns zudem zur Entzerrung dazu entschieden, unsere Trainingstage für´s Erste wie folgt auf die verschiedenen Mannschaften auszuteilen:

Montag (19-22 Uhr): 1./2. Mannschaft
Dienstag (19-22 Uhr): 3./4. Mannschaft
Mittwoch (18-21 Uhr): 5./6. Mannschaft
Donnerstag (19-22 Uhr): 1./2. Mannschaft
Freitag (19-22 Uhr): 3./4. Mannschaft

Um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und das „Trainingsprivileg“ auch für die nächsten WOchen zu rechtfertigen, bitten wir Euch das folgende Hygienekonzept durchzulesen und möglichst genau umzusetzen:

Hygienekonzept nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung
Trainingsstätte: Sporthalle Bergheimer Straße
Sportart: Tischtennis

    1. allgemeine Rahmenbedingungen

1.1 Sämtliche Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen sind an alle Mitglieder, Teilnehmende, Übungsleiter*innen/Trainer*innen und Mitarbeiter*innen kommuniziert (per E-Mail, über die Website und die Social-Media-Kanäle und per Aushang an den Sportstätten). Alle Mitglieder erhalten eine Einweisung in die Hygienebestimmungen des Vereins.
1.2 In einem Reinigungs- und Desinfektionsplan ist geregelt, wer für die Hygiene in den genutzten Räumlichkeiten / Flächen zuständig ist.
1.3 Folgende Hygieneausrüstung liegt in ausreichendem Umfang vor (bei kommunalen Sportstätten liegt die Verantwortung teilweise beim Träger):
Flächendesinfektionsmittel; Handdesinfektionsmittel mit Spendern; Flüssigseife mit Spendern, Papierhandtücher, Einmalhandschuhe, Mund-/Nasen-Schutz (für Trainer*innen und Übungsleiter*innen)
Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist auf Vollständigkeit überprüft und (falls nötig) um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhe erweitert.
1.4 Die Gruppengrößen werden gemäß den aktuell geltenden Vorgaben angepasst. Die Trainingseinheiten finden möglichst in gleichbleibender Besetzung statt.
1.5 Zur Verletzungsprophylaxe wird die Intensität der Einheit durch längere Trainingspausen u. ä. angepasst.
1.6 Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten sind vorbereitet und werden in ausreichender Zahl an die zuständigen Personen (Übungsleiter/innen und Hygienebeauftragte) ausgehändigt.
1.7 Für das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske und ggf. Einmalhandschuhen ist jeder Teilnehmende eigenständig verantwortlich.
1.8 Aushänge, wie viele Personen sich in den einzelnen Räumen/Flächen gleichzeitig aufhalten dürfen, sind gut sichtbar platziert.
1.9 Es ist ein*e Beauftragte*r benannt, um die Einhaltung der Maßnahmen laufend zu überprüfen
1.10.Das Training der Hobbygruppe, bei denen die meisten Teilnehmer/innen zur Risikogruppe gehören, wird eingeschränkt. Spieler/innen, die zur Risikogruppe gehören und trainieren möchten, müssen dies dem Verein schriftlich mitteilen. Ihnen werden die getroffenen Maßnahmen mitgeteilt und sie müssen bestätigen, dass sie diese für ausreichend halten.
1.11.Trainer/innen, die zur Risikogruppe gehören, werden nicht eingesetzt; allen anderen Trainer/innen werden die erhöhten Anforderungen in der Aufsichtspflicht etc. mitgeteilt.
1.12.Bei minderjährigen Spieler(inne)n wird das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt. Diesen werden die getroffenen Maßnahmen mitgeteilt und sie müssen bestätigen, dass sie diese anerkennen und für ausreichend halten.

    2. Nutzung der Sportstätte

2.1 Im Reinigungs- und Desinfektionsplan ist geregelt, wer für die Hygiene in den genutzten Räumlichkeiten/Flächen zuständig ist (inklusive Reinigungszeiten).
2.2 Bei Nutzung einer städtischen/kommunalen Sportstätte ist die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien des Trägers zu gewährleisten.
2.3 Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätte bereitgestellt.
2.4 Der Verein gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte nacheinander, ohne Warteschlangen, mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt.
2.5 Wenn möglich sind in der Sportstätte getrennte Ein- und Ausgänge und markierte Wegeführungen („Einbahnstraßen-System“) vorgegeben, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.
2.6 Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume).
2.7 In den Sanitäranlagen gibt es eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papierhandtüchern. Der Abfall sollte in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.
2.8 Auch in den Sanitäranlagen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
2.9 Umkleiden/Duschen sind abgeschlossen und dürfen nicht benutzt werden.
2.10 Gastronomiebereiche sowie Gemeinschafts-/Gesellschaftsräume bleiben geschlossen. Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben.

    3. Maßnahmen vor Beginn der Trainingseinheit

3.1 Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist Trainer*innen/Übungsleiter*innen das Betreten der Sportstätte, die Leitung der Sporteinheit sowie die Teilnahme an sonstigen Vereinsangeboten untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmenden muss umgehend erfolgen.
3.2 Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung sowie vor Beginn der Sporteinheit bestätigen:
– Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
– Es bestand seit mindestens zwei Wochen kein bewusster Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person.
– Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
– Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten.
3.3 Trainer*innen und Übungsleiter*innen und Teilnehmende reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
3.4 Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet und werden stets in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden abgelegt. Gleiches gilt für eigene Matten oder Sportgeräte.
3.5 Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung müssen unterbleiben.
3.6 Trainer*innen und Übungsleiter*innen weisen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle Trainings- und Pausenflächen zu. Diese sind gemäß den geltenden Vorgaben zur Abstandswahrung markiert (z. B. mit Hütchen, Kreisen, Stangen usw.). Ein Verletzungsrisiko ist zu minimieren.
3.7 Die Teilnehmenden werden vor jeder Sporteinheit auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen/Hygienevorschriften hingewiesen.
3.8 Trainer*innen und Übungsleiter*innen oder der Hygienebeauftragte führen Anwesenheitslisten, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
3.9 Trainer*innen und Übungsleiter*innen reinigen und desinfizieren sämtliche bereitgestellten Sportgeräte (Nutzung von Einmalhandschuhen wird empfohlen). Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht genutzt.
3.10 Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
3.11 Umziehen und Hygiene finden zu Hause statt, da es in den Sporthallen wegen der Sperrung der Umkleideräume nicht möglich sein wird.
3.12 Die Sanitäranlagen werden mit Flüssigseife und Papierhandtüchern sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet. Die Hygieneverordnung der Stadt Grevenbroich wird umgesetzt; der Verein wird gegebenenfalls eigene Vorsorge treffen.
3.13 Das Betreten der Sporthallen sowie der Tischaufbau finden mit einem gängigen Mund-/Nasenschutz und Handschuhen statt. Trainer/innen und Übungsleiter/innen sollten gegebenenfalls ständig den Mund-/Nasenschutz tragen.
3.14 Die Sportanlage ist einzeln zu betreten und es dürfen keinerlei Warteschlangen entstehen.
3.15 Einzeltraining oder Training in kleinen Gruppen außerhalb der festgelegten Trainingszeiten ist untersagt.

    4. Maßnahmen während der Trainingseinheit

4.1 Trainer*innen und Übungsleiter*innen gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.
4.2 Der Mund-Nasen-Schutz kann während der Sporteinheit abgelegt werden. Für den Fall einer Verletzung muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch immer in Reichweite aller Teilnehmenden sein.
4.3 Sämtliche Körperkontakte müssen während der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen, Korrekturen und Partnerübungen.
4.4 Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben.
4.5 Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden. Trillerpfeifen werden nicht genutzt.
4.6 Geräteräume sollten nur einzeln betreten werden.
4.7 Wenn sich Teilnehmende während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden bei dem*der Trainer*in/Übungsleiter*in geschehen. Dies gilt auch für das Aufsuchen der Sanitäranlagen.
4.8 Gästen und Zuschauer*innen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet. Kinder unter 12 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.
4.9 Spiel am Tisch: Es wird ein Abstand von mindestens 1,5 m zum Gegner/Partner eingehalten werden (➔ Der Tisch ist 2,74 m * 1,525 m groß!). Doppelspiele werden untersagt. Es wird auf den seitlichen Abstand zum nächsten Tisch geachtet.
4.10 Es werden nur so viele Spieler/innen in der Halle sein, wie auch spielen können. Es können fünf (5) Tische mit dem nötigen Abstand in Einzelboxen aufgebaut werden, somit dürfen maximal zehn (10) Spieler/innen sowie ein/e Betreuer(in)/Trainer(in) bzw. Hygienebeauftragter in der Halle anwesend sein.
4.11 Jeder spielt mit seinem eigenen Schläger (➔ keine Leihschläger des Vereins!).
4.12 Es werden fest eingeteilte Trainingspaarungen mit eigenen Bällen vorgesehen (➔ ein/e Spieler/in hat einen (1) Trainingsball, sein/e Partner/in einen (1) Wettkampfball; jede/r Spieler/in bringt nur seinen Ball ins Spiel).
4.12 Es findet kein Seitenwechsel, kein Shakehands und kein Anhauchen des Balles statt; die Hand am Tisch abzuwischen ist ebenfalls untersagt.
4.13 Bei Wechsel der Trainingsgruppen erfolgt eine mindestens zehnminütige Pause.
4.14 Eine Desinfektion von Schlägern, Bällen und Tischen wird ermöglicht (➔ Desinfektionsmittel werden bereitgestellt).
4.15.Es findet kein Roboter- und/oder Balleimertraining statt.
4.16. Das Vereinsheim bleibt geschlossen.

    5. Maßnahmen nach der Trainingseinheit

5.1 Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln.
5.2 Nach Beendigung des Angebotes muss der Mund-Nasen-Schutz wieder angelegt werden.
5.3 Trainer*innen und Übungsleiter*innen oder der/die Hygienebeauftragte reinigen und desinfizieren sämtliche genutzten Sportgeräte (Nutzung von Einmalhandschuhen wird empfohlen).
5.4 Die Kontakte unter den Trainer*innen/Übungsleiter*innen werden auf ein Mindestmaß reduziert und dokumentiert; Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
5.5 Die Anwesenheitsliste wird in einem ausschließlich dafür vorgesehenen Ordner archiviert.
5.6 Die Hygieneartikel (Desinfektionsmittel, Handseife, Papierhandtücher), sofern vom Verein gestellt, werden in einem ausschließlich dafür vorgesehenen Schrank deponiert.